Bienensterben: „Vollständiges Verbot gefährlicher Pestizide überfällig!“

verfasst am 29.04.2013 von Diethelm Schneider

Nach entsprechend umfangreichem öffentlichen Druck hat auch Deutschland dem Teil-Verbot von drei gefährlichen Pestiziden zugestimmt, so dass eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für dieses Verbot zustande kam.

Dazu eine Pressemeldung des Centrum gegen Bayergefahren (CBG):

Bienensterben: „Vollständiges Verbot gefährlicher Pestizide überfällig!“

29. April 2013 -- Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich heute für ein Teil-Verbot von drei umstrittenen Pestiziden ausgesprochen. Verboten werden soll die Anwendung demnach bei Sonnenblumen, Raps, Mais und Baumwolle. Zwei der Wirkstoffe, Imidacloprid und Clothianidin, werden von Bayer CropScience produziert. 15 EU-Länder, darunter auch Deutschland, stimmten in Brüssel für den Vorschlag der EU-Kommission.

Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER-Chef Marijn Dekkers hat noch am Freitag in der Hauptversammlung des Konzerns geleugnet, dass Pestizide für den Rückgang der Bienenpopulationen in aller Welt mitverantwortlich sind. Leider hat es bei BAYER Tradition, dass die Risiken gefährlicher Produkte bis zum letzten Moment abgestritten werden – so war es einst bei Heroin oder bei HIV-belasteten Blutprodukten, und so ist es heute bei Pestiziden oder hormonaktiven Kunststoffen wie Bisphenol A.“
 
Die CBG fordert ein vollständiges Verbot von Imidacloprid und Clothianidin sowie eine Haftung der Hersteller für die entstandenen Schäden. „Seit 1998 fordern wir ein Verbot von Pestiziden aus der Substanzklasse der Neonicotinoide wegen ihrer Schädlichkeit für Bienen. BAYER und SYNGENTA haben mit den Präparaten in der Zwischenzeit Milliarden verdient. Es darf nicht sein, dass die Firmen die Gewinne einsacken, die Allgemeinheit hingegen für die entstandenen Schäden aufkommen muss“, so Mimkes weiter.
 
Die CBG und Imkerverbände haben die Risiken der Substanzen in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich in den BAYER-Hauptversammlungen kritisiert. Erst am Freitag hatten Aktivist/innen von Greenpeace ein 75 qm großes Transparent mit der Aufschrift „Pestizide töten Bienen!“ vor der Kölner Messehalle aufgespannt.

Quelle: Newsletter CBG

Zu Hintergrund und Vorgeschichte eine Pressemeldung vom Pestizid Aktionsnetzwerk (PAN):

Verbot hoch bienengefährlicher Neonikotinoide durchsetzen

07.03.2013,  Pestizid-Brief 3, 2013, Susan Haffmans, PAN Germany

Download dieses Artikels

    Am 31.1.13 empfahl die EU Kommission, den Einsatz der hoch  bienengefährlichen Insektizid-Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid  der BAYER CropScience sowie Thiamethoxam von SYNGENTA in  bienenattraktiven Kulturpflanzen ab dem 1. Juli 2013 für zwei Jahre zu  verbieten und erarbeitete einen entsprechenden Vorschlag zur Abstimmung  durch die Mitgliedstaaten (1). Doch die ursprünglich für den 25.2.13  geplante Abstimmung über den Vorschlag der EU Kommission durch die  Mitgliedstaaten wurde auf den 14.3.13 vertagt. PAN Germany fordert  Bundesagrarministerin Aigner auf, den Vorschlag der Kommission zu  unterstützen. Aus Sicht von PAN Germany ist das zeitlich befristete  Verbot der drei hoch bienengefährlichen Pestizid-Wirkstoffe ein  wichtiger erster gemeinschaftlicher Schritt, dem weitere folgen müssen,  um Bienen besser vor den negativen Auswirkungen der Pestizide zu  schützen. 

Die Pestizidindustrie macht Druck

 Der Druck auf die Kommission ist groß, vor allem von Seiten der  Pestizidhersteller, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen  Landwirtschaft und Arbeitsplätze gefährdet sehen und unterstellen, dem  Vorschlag der Kommission fehle die wissenschaftliche Basis. Syngenta  bezeichnet den Vorschlag als unangemessen und politisch motiviert; Bayer  CropScience kritisiert die "allzu konservative Auslegung des  Vorsorgeprinzips durch die EU-Kommission". (2,3). Mit einer von der  Industrie finanzierten Studie zum sozio-ökonomischen und ökologischen  Wert der Beizung mit Neonikotinoiden hat das Humboldt Forum for Food and  Agriculture e.V. versucht, die Sorge vor massiven Ertrags- und  Gewinneinbußen zu schüren (4). PAN Europe hat die Studie unter die Lupe  genommen und erhebliche Defizite bezüglich Datengrundlage, Annahmen und  Transparenz aufgedeckt (5). Unter anderem prognostiziert die Studie  Ertragseinbußen durch den Verzicht auf Neonikotinoiden in Beizmitteln  von 40%. Dem hält PAN entgegen, dass selbst bei einem vollständigen  Verzicht auf alle chemisch-synthetischen Pestizide, wie bei der  Umstellung auf kontrolliert ökologische Bewirtschaftung, die  durchschnittlichen Ertragseinbußen in Europa bei nur 20% liegen.  Erfahrungen aus Italien, wo seit drei Anbaujahren Mais der ohne  Neonikotinoid-Beizung ausgebracht wird, zeigen, dass die Erträge stabil  blieben, bei gleichzeitiger Erholung der Bienenvölker.

Wo bleibt die Zustimmung des BMELV?

 Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und  Verbraucherschutz (BMELV) wünscht nach eigenen Angaben ein "europaweit  einheitliches Vorgehen auf wissenschaftlicher Basis" beim Schutz der  Bienen. So steht es in der Presseerklärung "Deutschland unterstützt  EU-Kommission beim Bienen-Schutz" des Bundeslandwirtschaftsministeriums  vom 1.2.13 (6). Diese geforderte Basis hat die Europäische Behörde für  Lebensmittelsicherheit (EFSA) geliefert (7). Das EFSA Panel on Plant  Protection Products and their Residues (PPR) prüfte im vergangenen Jahr  die gängige Risikoanalyse im Zulassungsverfahren und stellte gravierende  Defizite im Bereich Bienenschutz fest. Die Wissenschaftler kritisierten  u.a. die Vernachlässigung von Langzeituntersuchungen, die fehlende  Differenzierung nach Bienenarten mit unterschiedlichen Verhaltensweisen,  Expositionsrisiken und Empfindlichkeiten und das Außer-Acht-Lassen von  Expositionspfaden (8).

Doch obgleich das BMELV in der o.g. Presseerklärung schreibt  "Deutschland unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission, den  Schutz der Bienen im Zusammenhang mit der Anwendung von  Pflanzenschutzmitteln zu verstärken", sucht man vergeblich nach einer  eindeutigen Zustimmung des BMELV zu den Vorschlägen der Kommission.  Vielmehr wird hervorgehoben, dass Deutschland "bereits frühzeitig"  Maßnahmen zum Schutz von Bienen und anderer Bestäuber vor  Neonikotinoiden ergriffen hat und verweist auf Abdrift-mindernde Geräte  und das Verbot von Neonikotinoid-Beizungen von Mais und Getreidesaatgut.  Dass diese Maßnahmen erst nach der Massenvergiftungen von über 11.500  Bienenvölkern durch das Neonikotinoid Clothianidin ergriffen wurden und  keinesfalls als "frühzeitig" zu bezeichnen sind, erwähnt die  Presseinformation des BMELV nicht.

PAN Germany hat Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner in einem  offenen Brief dazu aufgerufen, dem Kommissionvorschlag am 14.3.13  zuzustimmen (9). Das von der EU Kommission vorgeschlagene, wenn auch  befristete Verbot, wäre ein erster Schritt, Bienen vor weiteren  Vergiftungen besser zu schützen. Vielleicht lassen sich bestehende  Ungenauigkeiten bei der Ausarbeitung des Kommissionsvorschlags noch  schließen. Insbesondere sollte der Fokus auf dem Schutz von Wild- und  Honigbienen liegen, hier springt der Entwurf noch zwischen "Honigbienen"  und "Bienen" hin und her. Doch gerade vor dem Hintergrund der  besonderen Empfindlichkeit von Wildbienen, ihrer Gefährdung und ihrer  gerade wieder bestätigten großen Bestäubungs- und somit  Ökosystemleistung (10), ist es wichtig, die Wildbienen mit  einzuschließen. Auch die Frage, was genau eine für Bienen "attraktive  Kulturpflanze" ist, sollte zwingend im Dialog mit Berufsimkern und  Wildbienenexperten geklärt werden. Denn die Attraktivität hängt nicht  nur vom Pollen- und Nektarwert der Pflanze ab, auch etwa das  Vorhandensein von Honigtau kann einen Bestand für Bienen attraktiv  machen.

Hoch bienengefährliche Neonikotinoide in deutschen Pestizidprodukten

 21 Pestizid-Handelsprodukte mit Imidacloprid, 6 mit Clothianidin und 7  mit Thiamethoxam sind derzeit in Deutschland regulär zugelassen (11).  Angewendet werden sie in fast allen Kulturen: Tabak, Apfel, Wein,  Zierpflanzen, Gemüse, Futter- und Zuckerrüben, Kartoffeln und Raps.  Ausgenommen ist derzeit lediglich die Anwendung in Getreide und  Maisbeizen. Fast flächendeckend ist der Einsatz in der Saatgutbehandlung  von Raps, Futter- und Zuckerrüben.

Wirkungsweise der Neonikotinoide

In der Pflanze gelangen die Neonikotinoiden Wirkstoffe aufgrund  ihrer systemischen Eigenschaft mit den Pflanzensäften in alle  Pflanzenteile und Neuzuwächse. Dadurch lassen sich die Wirkstoffe in  Blättern, im Nektar, im Pollen und im Guttationswasser nachweisen.  Einmal in der Biene angekommen, wirken Neonikotinoide als Nervengifte.  Sie blockieren im Insekt wichtige Rezeptoren im Hirn. Bei höheren  Konzentrationen kann dies akut zum Tod der Insekten führen, bei  geringeren Dosierungen werden überlebenswichtige Funktionen gestört, wie  die Fähigkeit zu riechen oder sich zu orientieren. Auch die  Anfälligkeit gegenüber anderen Stressoren wie geringe Futterqualität  oder Krankheiten steigt, wenn die Tiere gleichzeitig niedrigen  Konzentrationen von Neonikotinoiden ausgesetzt sind (12).

Aus Sicht von PAN gibt es ausreichend Evidenz, dass über das nun von  der EU Kommission geforderte befristete Verbot von Clothianidin,  Imidacloprid und Thiamethoxam hinaus, Neonikotinoide zukünftig generell  und dauerhaft verboten werden sollen.

(Susan Haffmans, PAN Germany)

  

Anmerkungen

  (1) http://www.agaca.coop/docs/Draft%20regulation%20restriction%20neonicotinoids.doc%5B1%5D.pdf
 (2) http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Pflanze/Syngenta-EU-Vorschlag-Bienenschutz_article1359795657.html
 (3) http://agrar.bayer.de/Bayer_CropScience_lehnt_Vorschlag_der_EU_Kommission_entschieden_ab.cms
 (4) http://www.hffa.info/files/wp_1_13_1.pdf
 (5) http://www.pan-europe.info/News/PR/130305.html
 (6) http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2013/040-AI-Bienen.html
 (7) http://www.efsa.europa.eu/en/search/doc/3066.pdf; http://www.efsa.europa.eu/en/search/doc/3067.pdf;
  http://www.efsa.europa.eu/en/search/doc/3068.pdf
 (8) PAN Germany Pestizid-Brief Juli/August 2012 online unter http://www.pan-germany.org/deu/~news-1203.html
 (9) http://www.pan-germany.org/download/Offener_Brief_Aigner_1303.pdf
 (10) http://science.orf.at/stories/1713544/
 (11) Pestizide Online Datenbank des BVL https://portal.bvl.bund.de/psm/jsp/ Abruf am 28.2.2013
 (12) PAN Germany (2012): Bienen, Hummeln & Co - Bedeutung, Gefährdung & Schutz.
http://www.pan-germany.org/download/biodiversitaet/Bestaeuber_Info_2011.pdf

Quelle: http://www.pan-germany.org/deu/~news-1243.html


Quelle: http://oekologie-forum.de/Druckansicht_Bienensterben-Vollstndiges-Verbot-gefhrlicher-Pestizide-berfllig_226.html