Kritik an "Notfall-Zulassung" für Bienenkiller Clothianidin

verfasst am 01.05.2012 von Diethelm Schneider

Statt Umwelt und Verbraucher zu schützen und Umweltgifte endgültig abzuschaffen, werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereits verbotene Spritzmittel per "Notverordnung" immer wieder zugelassen:

Presse-Information
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Hamburg, 22. März 2012

Erneut befristete Zulassung verbotener Pestizide

Für konventionelle Maisbauern mag es eine gute Nachricht sein, für Imker, Natur- und Umweltschützer ist es eine schlechte: Wie auch schon 2010 und 2011, hat das für Ausnahmegenehmigungen für Pestizide zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch in diesem Jahr das Insektizid Santana wieder befristet zugelassen.

Die befristete Zulassung zur Drahtwurmbekämpfung im Mais erfolgte als "Zulassung für Notfallsituationen". Diese EU-weite Regelung erlaubt eine auf 120 Tage begrenzte Zulassung von Pestizidprodukten, die längst verboten sind oder die für bestimmte Kulturpflanzen eigentlich nicht zugelassen sind, für den Fall, dass eine "Gefahr anders nicht abzuwehren ist". Rechtsgrundlage hierfür ist seit Juni 2011 Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Santana wurde jetzt zum dritten Mal in Folge über die Notfallregelung zugelassen. "Unter dem Deckmantel der
Notfallsituation werden Jahr für Jahr Ausnahmen für verbotene Pestizide genehmigt. Hier wird den ökonomischen Interessen Einzelner Vorrang vor Umwelt- und Naturschutz eingeräumt und das zu einem volkswirtschaftlich fragwürdigen Preis" so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany.

PAN kritisiert seit längerem diese Praxis. Eine 2011 europaweit durchgeführte Auswertung der Genehmigungen in Notfallsituationen zeigt, dass entgegen der Absicht, hier Ausnahmen zu regeln, die Genehmigungen für Notfallsituationen in den letzten 4 Jahren von 59 auf 310 gestiegen sind und somit zu einem "Regelzustand" wurden.

PAN-Agrarexpertin Susan Haffmans: "Für die Imker ist es nur ein schwacher Trost zu wissen, dass Santana nur begrenzt und unter Auflagen ausgebracht werden darf. Sie müssen sich im Zweifelsfall entscheiden, ob sie mit ihren Bienenkästen fliehen oder bleiben und hoffen, dass es zu keiner akuten oder chronischen Vergiftung ihrer Völker kommt".

Das Mittel "Santana" ist ein Mikrogranulat mit dem sehr bienengiftigen Wirkstoff Clothianidin. 2008 war er für das Massensterben von 11.500 Honigbienenvölkern und einer unbekannten Anzahl von Wildbienen in Deutschland verantwortlich. Damals wurden die Bienen durch die Stäube beim Aussäen des behandelten Saatguts kontaminiert. Längst ist bekannt, dass die wasserlöslichen, systemischen und hoch bienengiftigen Neonicotinoide, zu denen Clothianidin zählt, nicht am Ort ihrer Ausbringung verweilen, sondern sich überall in der Pflanze verteilen.
Auf diese Weise können Honig- und Wildbienen auch über belasteten Nektar und Pollen mit dem Wirkstoff in Kontakt kommen. Auch die Kontamination über das sogenannte Guttationswasser wird zunehmend als Problem erkannt.
Hierbei handelt es sich um kleine Tropfen, die von Pflanzen bei bestimmten Temperaturen ausgeschieden werden, die erhebliche Pestizidkonzentrationen aufweisen können und von den Bienen zur Deckung ihres Flüssigkeitsbedarfs aufgenommen werden.

Für Nachfragen:
Susan Haffmans, susan.haffmans@pan-germany.org,
Tel. 040-3991910-25

Hintergrund Zulassungen für Notfallsituationen:
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_genehmigungen_node.html;jsessionid=448B6591867B55408C79D3A24D3ED611.1_cid103#doc1400532bodyText1

Diese Presse-Information ist auch als pdf-Datei verfügbar unter:
http://www.pan-germany.org/download/presse/PI_Santana_Zulassung_2012.pdf


Eine weiter Pressemeldung dazu:
Presse Information vom 23. März 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren
 

Kritik an "Notfall-Zulassung" für Bienenkiller Clothianidin

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April eingereicht / Proteste von Imkern / 1,2 Mio Unterschriften gesammelt
 
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Zulassung des Bienenkillers Clothianidin (Produktname: Santana) erteilt. Clothianidin war für die verheerenden Bienensterben im Jahr 2008 verantwortlich. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein vollständiges Verbot des Wirkstoffs sowie des Vorgänger-Produkts Imidacloprid.
 
Bereits in den vergangenen beiden Jahren war eine temporäre "Notfall-Zulassung" für Santana erteilt worden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert die Entscheidung des BVL, die eine Bedrohung für den Bestand von Bienen und Wildinsekten darstellt: "Der Einsatz von Clothianidin im Mais-Anbau ist mit gutem Grund verboten worden. Es kann nicht sein, dass diese Sicherheits-Maßnahme mit alljährlich erneuerten Notfallzulassungen unterlaufen wird. Die ständige Ausweitung des Mais-Anbaus ist nicht akzeptabel, wenn diese nur mit der Ausbringung gefährlicher Agro-Chemikalien möglich ist", so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.
 
Weder auf der Website des BVL noch auf der Homepage des Clothianidin-Herstellers BAYER finden sich Sicherheits-Datenblätter oder andere Produkt-Informationen zu Santana. Die genaue Zusammensetzung sowie die Auflagen für die Anwendung sind der Öffentlichkeit somit nicht bekannt. Auch ist unklar, auf wie viel Hektar Santana insgesamt eingesetzt werden darf.
 
Wegen der anhaltenden Vermarktung von Clothianidin hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April in Köln eingereicht. Nach Auffassung der CBG gefährdet das BAYER-Management durch den fortgesetzten Verkauf hochgefährlicher Pestizide wissentlich den Bestand von Bienen, Wildinsekten und Vögeln. Mehrere große Studien hatten in den vergangenen Monaten die Risiken der Wirkstoffe bestätigt. Im vergangenen Jahr war eine Untersuchung der UN-Umweltbehörde zu dem Schluss gekommen, dass bestäubende Insekten, z.B. Bienen, durch Clothianidin und Imidacloprid chronisch vergiftet werden können. Umweltschützer hatten 1,2 Millionen Unterschriften für ein sofortiges Verbot der Wirkstoffe gesammelt.
 
‹ber den Gegenantrag der CBG, der auch auf der website von BAYER veröffentlicht wird, muss in der Versammlung offiziell abgestimmt werden. Zu der Protestaktion vor den Kölner Messehallen werden Imker aus ganz Deutschland sowie aus Österreich erwartet.
 
Alle Informationen zur Kampagne: www.cbgnetwork.org/2556.html
 

Der Gegenantrag im vollen Wortlaut:

 
Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren weist seit den 80er Jahren darauf hin, dass Pestizide eine große Gefahr für die Tierwelt darstellen. Besonders gefährlich sind die BAYER-Pestizide GAUCHO und PONCHO, die für Bienensterben in aller Welt mitverantwortlich sind. Im vergangenen Jahr erschienen mehrere große Studien, die erneut die hohen Risiken für Bienen und Wildinsekten belegen. Aus Profitgründen stellt BAYER den Verkauf der Wirkstoffe dennoch nicht ein.

Bienen haben eine zentrale Bedeutung für die Bestäubung zahlreicher Pflanzen. Das Sterben der Tiere hat weitreichende Folgen für die weltweite Ökologie und gefährdet die Welternährungsgrundlagen.

Im Dezember veröffentlichte Dr. Jeffery Pettis, Leiter des Bee Research Laboratory des US-Landwirtschaftsministeriums, eine lang erwartete Studie. Die Untersuchung Pesticide exposure in honey bees results in increased levels of the gut pathogen Nosema belegt eine langjährige Erfahrung von Imkern aus aller Welt: bereits minimale, sub-lethale Belastungen mit dem Pestizid GAUCHO führen dazu, dass Bienen deutlich häufiger von Parasiten befallen werden. Parasiten wie Nosema oder Varroa verringern die ‹berlebensfähigkeit von Bienenvölkern. Anders als BAYER stets behauptet, ist der Befall mit Parasiten jedoch nicht die Ursache der Bienensterben, sondern eine Folge der Schwächung des Immunsystems der Insekten durch Pestizide.

Im selben Monat belegte eine im Journal of Environmental & Analytical Toxicology erschienene Untersuchung, dass die von BAYER bei den Behörden eingereichten Studien das Risiko von GAUCHO und PONCHO massiv unterschätzen. Der Toxikologe Dr. Henk Tennekes, einer der Autoren, fordert ein Verbot der Substanzklasse, um weitere Bienen- und Vogelsterben zu verhindern.

Im Januar 2012 folgte die Veröffentlichung der Studie Multiple Routes of Pesticide Exposure for Honey Bees Living Near Agricultural Fields von Forschern der Purdue University (USA). Die Untersuchung zeigt, dass Bienen über mehrere Wege Pestizide wie PONCHO aufnehmen, u.a. über den Pollen, den Nektar und über Saatgut-Abrieb. In allen untersuchten Bienen fanden die Forscher den Giftstoff. Hierdurch wird die Behauptung von BAYER widerlegt, wonach die Bienen mit PONCHO nicht direkt in Kontakt kommen. Nach Angabe der Autoren kann die Pestizidbelastung entweder zu sofortigen Bienensterben oder  zu Orientierungsverlust und einer gestörten Kommunikation der Bienen untereinander führen. Der Wirkstoff von PONCHO befindet sich wegen seiner hohen Persistenz noch Jahre später im Boden und reichert sich in Wildpflanzen wie Löwenzahn an. Löwenzahn ist im Frühling und Herbst eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Die Bienen sind daher das ganze Jahr über dem Giftstoff ausgesetzt - gerade diese chronische Belastung hat verheerende Folgen.

Bereits im letzten Frühjahr veröffentlichte die UN-Umweltbehörde einen Bericht zu Bienensterben in aller Welt. PONCHO und GAUCHO werden darin als Bedrohung zahlreicher Tiere bezeichnet. Wörtlich heißt es darin: "Systemische Insektizide, die zur Behandlung von Saatgut verwendet werden, wandern von den Wurzeln in die gesamte Pflanze und in die Blüten. Dadurch können bestäubende Insekten chronisch vergiftet werden".

Eine interne Bewertung der US-Umweltbehörde EPA, die im Jahr 2010 in die Öffentlichkeit gelangte, bezeichnet die von BAYER vorgelegten Studien ebenfalls als "unzureichend". Dem EPA-Memorandum zufolge besteht besonders für Honigbienen ein großes Risiko. Da die Zulassung in den USA auf eben diesen Studien beruht, fordern zahlreiche amerikanische Umwelt- und Imkerverbände einen sofortigen Entzug der Zulassung.

Die im selben Jahr von italienischen Wissenschaftlern veröffentlichte Studie The puzzle of honey bee losses kam zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden für das weltweite Bienensterben unterschätzt wird und dass Forscher, die Zuwendungen von der Chemie-Industrie erhalten, die Risiken systematisch unterschätzen.

Obwohl BAYER seit vielen Jahren auf die Probleme hingewiesen wird, handelt der Konzern aus reinen Profitgründen nicht. Der Umsatz von ca. 800 Millionen Euro ist BAYER wichtiger als der Schutz der Umwelt. In Frankreich, Italien und auch in Deutschland wurden die gefährlichsten Anwendungen von PONCHO und GAUCHO zwar verboten. Dies hindert den BAYER-Konzern jedoch nicht daran, die Giftstoffe weiterhin in über 100 Länder zu exportieren. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass im aktuellen Geschäftsbericht - anders als in den Vorjahren - der Umsatz von GAUCHO und PONCHO nicht ausgewiesen wird.

Umweltschützer sammelten im vergangenen Jahr 1,2 Millionen Unterschriften für ein Verbot von GAUCHO und PONCHO. Der BAYER-Konzern hat auch hierauf nicht reagiert und nimmt die weitere Schädigung der Tierwelt billigend in Kauf.

Der Aufsichtsrat hat sich nicht dafür eingesetzt, die gefährlichen Wirkstoffe vom Markt zu nehmen, um Natur und Artenvielfalt zu schützen. Ihm ist daher die Entlastung zu verweigern.
 
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
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Tel 0211-333 911, Fax 0211-333 940
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Quelle: http://oekologie-forum.de/Druckansicht_Kritik-an--Notfall-Zulassung--fr-Bienenkiller-Clothianidin_199.html