Verbot hormonschädlicher Substanzen in Gefahr

Die Industrie lässt nichts unversucht, auch den Verbrucherschutz zu schwächen, wenn ihre Profite damit geschmälert werden könnten:

Verbot hormonschädlicher Substanzen in Gefahr

 19.06.2014,   PAN Germany Presse-Information 

Download der Presseinformation vom 19.06.2014 (pdf-file, 277 kb)

   Die Europäische Kommission hat einen Fahrplan zur Festlegung von  Kriterien und von Entscheidungsverfahren zur Regulierung von hormonell  wirksamen Pestiziden und Bioziden veröffentlicht (1). Damit schlägt die  Kommission unverblümt einen industriefreundlichen Weg ein. PAN Germany  befürchtet, dass die ökonomischen Interessen nun in den Vordergrund  geraten und damit die demokratisch vereinbarten europäischen Schutzziele  für Mensch und Umwelt erheblich ausgehöhlt werden könnten.

In der europäischen Gesetzgebung (2) wurde ein Verbot solcher  Pestizide und Biozide festgeschrieben, die auf das Hormonsystem von  Menschen und Tieren einwirken. Fortpflanzungsstörungen und  Unfruchtbarkeit, Fehlbildungen der Geschlechtsorgane, Brust-, Prostata-  und Hodenkrebs, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern oder Diabetes  können die Folge sein. Die EU-Verordnungen definieren allerdings nicht,  wie hormonschädliche Pestizide und Biozide zu identifizieren sind. Die  EU-Kommission sollte deshalb bis zum 14. Dezember vergangenen Jahres  Kriterien zur Identifizierung dieser besonderen Substanzeigenschaft  ausarbeiten, um die Verbote dann schrittweise umsetzen zu können. Die  EU-Kommission hat diese Frist jedoch verstreichen lassen.

Statt der Vorlage von Kriterien wurde unter dem Druck der Industrie  nun ein Verfahren zur Folgenabschätzung zwischengeschaltet. Mit dem  jetzt veröffentlichten Fahrplan wird deutlich, dass nicht nur mögliche  Kriterien zur Identifizierung hormonell wirksamer Substanzen, sondern  auch Optionen der regulativen Entscheidungsfindung auf die Agenda  gesetzt werden. Damit wird eine Tür geöffnet, um Stoffverbote über  Ausnahmeregelungen zu verhindern oder Prozesse hin zu Stoffverboten zu  verzögern. Für die Pestizid-Gesetzgebung kann dies bedeuten, dass sie an  die schlechtere Biozid-Gesetzgebung mit ihren vielen  Ausnahmemöglichkeiten angepasst wird. Für die Biozid-Gesetzgebung kann  dies bedeuten, dass das strikte Verwendungsverbot für Verbraucher  aufgeweicht wird.

Susanne Smolka, Pestizid- und Biozidexpertin bei PAN Germany:  "Wirtschaftliche Interessen dürfen keinen Vorrang vor dem Schutz von  Mensch und Umwelt haben. Das Vorsorgeprinzip darf nicht aufgeweicht  werden. Dies droht jedoch angesichts des nun veröffentlichten Fahrplans  der EU-Kommission. Zum Schaden für die Bevölkerung und die Umwelt werden  zudem die notwendigen Schritte weiter verzögert. Schweden erwägt  deswegen eine Klage gegen die Europäische Kommission. Frankreich und  einige weitere Mitgliedsstaaten haben auf den dringenden Handlungsbedarf  beim Umweltministertreffen vergangene Woche hingewiesen."

  

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Kontakt:
Susanne Smolka, Tel. 040-3991910-24, E-Mail: susanne.smolka(at)pan-germany.org  

(1) Fahrplan der EU Kommission zur Identifizierung endokriner Disruptoren im Kontext der Pestizid- der Biozidgesetzgebung:
 http://ec.europa.eu/smart-regulation/impact/planned_ia/docs/2014_env_009_endocrine_disruptors_en.pdf
 (2) Pestizid-Verordnung 1107/2009/EG und Biozidprodukte-Verordnung 528/2012/EG 

Am 22.06.2014 von Diethelm Schneider verfasst.