Am 14. April 2009 hatte Verbraucherschutzministerin Aigner veranlasst, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach Paragraf 20 Absatz 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt.
Damit ist jeder Anbau und jeder Verkauf von Saatgut von Mais der Linie Mon810 unzulässig.
Zur Begründung äußerte sich Aigner folgendermaßen:
"Ich möchte unterstreichen, dass dies keine Grundsatzentscheidung zum künftigen Umgang mit Grüner Gentechnik ist", erläuterte Bundesministerin Aigner. "Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, bei der Pro und Contra sorgfältig abgewogen und eine Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen wurde." Die vielen offenen Fragen über den einzigen zurzeit in Europa zum kommerziellen Anbau zugelassenen genveränderten Organismus würde die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung deutlich machen.
"Gerade die Sicherheitsforschung in der Grünen Gentechnik wird gebraucht. Das Grundprinzip der praktischen Anwendung der Grünen Gentechnik muss eine vollständige Gewährleistung der Sicherheit für Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt beinhalten", so Aigner. (Quelle: http://www.bmelv.de/cln_044/nn_754188/DE/04-Landwirtschaft/Gentechnik/MON810.html__nnn=true)
Ganze 14 Tage später, am 28. April 2009, melden die Zeitungen die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora für den Versuchsanbau.
Auf den Seiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) findet sich dazu folgendes:
(Quelle: http://www.bmelv.de/cln_044/nn_751694/DE/12-Presse/Pressemitteilungen/2009/04-71-AI-Amflora.html__nnn=true)Aigner genehmigt Freisetzung von Amflora
"Nach genauer Prüfung vorliegender Fachinformationen und Gesprächen mit Wissenschaft und Wirtschaft habe ich heute der Freisetzung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte "Amflora" zugestimmt.", sagte Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, heute in Berlin.
"Von dieser Freisetzung geht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt aus", sagte Aigner. "BASF hat zu gewährleisten, dass das Erntegut nicht in den Lebens- oder Futtermittelkreislauf und auch nicht in die Umwelt gerät.", so Aigner weiter.
BASF hat sich zu zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für den Versuchsanbau von Amflora verpflichtet. Dazu gehört unter anderem die Reduzierung des Versuchsanbaus von ursprünglich 150 Hektar auf 20 Hektar an einem einzigen Standort in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Errichtung eines überwachten Wildschutzzauns um die gesamte Versuchsfläche.
"Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Grund, die beantragte Freisetzungsgenehmigung, auf die der Antragsteller einen Rechtsanspruch hat, zu versagen" sagte die Ministerin.
Die in das Erbgut der Kartoffel eingebrachte Gensequenz bewirkt eine höherwertige Stärkezusammensetzung, die die industrielle Nutzung beispielsweise in der Papier-, Textil- und Klebstoffindustrie vereinfachen würde.
Im Jahre 2007 war noch der Anbau auf 155 Hektar für 2 Jahre genehmigt worden.