"Gift" für den Hasen - Hormonell wirksames Pestizid erneut zugelassen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betätigt sich mal wieder als Handlanger der Chemieindustrie:

Hamburg, 28. März 2013

"Gift" für den Hasen - Hormonell wirksames Pestizid erneut zugelassen

Fortpflanzungsschäden bei Feldhasen belegt


Per "Notfallgenehmigung" ist jetzt der Einsatz des hormonell wirkenden und regulär nicht zugelassenen Pestizids Linuron erneut genehmigt worden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Linuron-haltige Herbizid (Unkrautvernichtungsmittel) Afalon 450 SC - wie auch schon in den vergangenen Jahren - im Gemüsebau befristet zugelassen mit der Begründung, dass eine "Gefahr" anders nicht abzuwehren sei. Die Genehmigung des Einsatzes von Linuron ist höchst umstritten. So hält das Umweltbundesamt (UBA) das Pestizid für nicht zulassungsfähig, da es das Hormonsystem und die Fortpflanzung von Feldhasen schädigt, wie aus Unterlagen des Herstellers selbst hervorgeht.

Das UBA befürchtet nicht vertretbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt:
Es sei "nicht auszuschließen [...], dass die Anwendung des Produktes (Afalon) wegen der reproduktionstoxischen Wirkung von Linuron zu unvertretbaren Auswirkungen auf freilebende Säugetiere führen würde", so das UBA auf Anfrage. Die negativen Auswirkungen auf die Fortpflanzung von Feldhasen, hat der Hersteller mit dem Zulassungsdossier selbst vorgelegt. Diese Effekte werden durch weitere Toxizitätsstudien untermauert.

Seit 1994 ist der Feldhase auf der Liste der gefährdeten Tierarten. Mit verantwortlich hierfür sind hormonell wirksame Pestizide. Nach Angaben des Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die Ausbildung fruchtbarer Spermien der Rammler bereits um 30 % reduziert, Häsinnen weisen Veränderungen im Eierstock auf, die ein normales Austragen von Embryonen gefährden und zu Fehl- und kaum überlebensfähigen Frühgeburten führen.

Das Pestizid Aktions-Netzwerk kritisiert, dass unter dem Deckmantel der Notfallsituation Jahr für Jahr Ausnahmen für eigentlich "verbotene" Pestizide genehmigt werden. "Dass das BVL sogar solche Pestizide über die Notfall-Hintertür genehmigt, die hochgefährliche Wirkstoffe enthalten und die nach geltendem EU-Recht nicht mehr zulassungsfähig sind, ist aus Sicht eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutz unverantwortlich" sagt Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany.
In den Jahren 2011 und 2012 wurden allein in Deutschland jeweils 35 Pestizid-Produkte quasi durch die Hintertür zugelassen. Die in Deutschland verkaufte Menge des - nicht erlaubten - Wirkstoffs Linuron lag in den letzten Jahren zwischen 2,5 und 10 Tonnen/Jahr. Das legt den Schluss nahe, dass die sogenannte Notfallgenehmigung für eine breite Anwendung genutzt wird.

An der endokrinen Wirkung von Linuron gibt es keinen Zweifel. Die Industrie selbst benutzt Linuron als besonders eindeutig hormonell wirksamen Stoff, um ihre Testmethoden zu überprüfen. Der neu in der europaweiten Pestizid-Gesetzgebung verankerte Gefahrenansatz sieht vor, dass problematische Pestizid-Wirkstoffe mit krebserregenden, fortpflanzungsschädigenden oder endokrinen Eigenschaften nicht zugelassen werden dürfen. Linuron erfüllt mindestens zwei der EU-Ausschlusskriterien und ist damit auch EU-weit nicht mehr zulassungsfähig.

Dass es auch ohne Linuron geht, zeigt folgende aktuelle Empfehlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachdem "Afalon" für Möhren vorerst nicht mehr zur Verfügung steht: "Durch den Wegfall des sehr breit und sicher wirkenden Afalon SC ist die Unkrautbekämpfung in Möhren schwieriger, aber nicht unmöglich geworden. (..) Neben Veränderungen in der Herbizidstrategie erfordert der Wegfall aber auch ein Umdenken. (..)
Hier ist eine Nachkontrolle der Flächen und ggf. Hacken - auch per Hand - angesagt".
http://agrar-cockpit.de/pflanzenproduktion/gemuse/unkrautbekampfung-in-mohren-wenig-auswahl-bei-den-herbiziden/

Nach Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf Afalon befristet vom 22. März bis 19. Juli 2013 angewendet werden.
Die Regelung gilt vorerst für den Einsatz in Feldsalat (Frühjahr) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Freiland und Gewächshaus.
Zulassungsinhaber für Afalon ist die Feinchemie Schwebda GmbH in Köln.

Quelle: Newsletter des Pestizid AktionsNetzwerkes (PAN) vom 28.3.2013

Ergänzende Informationen sind zu finden im Pestizid-Brief 4 (2013):

Problemfall Linuron - das endokrin wirksame Herbizid wird im Gemüseanbau wieder zugelassen



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Am 29.03.2013 von Diethelm Schneider verfasst.