Die Tricks von Monsanto
und der Beitrag der Behörden,
um Glyphosat vor einem
Verbot zu retten.
Ein Bündnis von Umweltgruppen, darunter auch das Pestizid Aktions Netzwerk, BUND und das Umweltinstitut München, haben eine neue Analyse veröffentlicht, in der der Toxikologe Dr. Peter Clausing nachweist, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) systematisch Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung von Glyphosat aussortieren. Bei der Auswertung von sieben Studien verstießen die Behörden zudem eindeutig gegen ihre eigenen Richtlinien.
Sie finden die Studie hier: http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/05_Landwirtschaft/Pestizide/Glyphosat/Glyphosat_und_Krebs-Report_2017.pdf
Diese Woche wurde zudem ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag bekannt, das ein Glyphosatverbot mit Gentechnik in Verbindung bringt. Sollte Glyphosat verboten werden, muss die EU auch den Import von Lebens- und Futtermitteln mit Glyphosatrückständen unterbinden. Auf Millionen Hektar in Südamerika wächst genmanipuliertes, glyphosatresistentes Soja für die Massentierhaltung in Europa. Wenn Glyphosat verboten wird, dürfen diese Futtermittel nicht mehr importiert werden.
Es drängt sich ein schwerwiegender Verdacht auf: Soll Glyphosat gerettet werden, weil es für Teile der Landwirtschaft "systemrelevant" geworden ist? Kommende Woche beraten die EU-Mitgliedsstaaten das erste Mal über den Vorschlag der Kommission, das Gift für zehn weitere Jahre zuzulassen. Dabei dürfen die falschen Einschätzungen der Behörden nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Wir fordern die Mitgliedsstaaten dazu auf, das in der EU geltende Vorsorgeprinzip anzuwenden und ein Verbot von Glyphosat durchzusetzen. Das Europäische Parlament muss außerdem einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um die massiven Fehler der Behörden im Zusammenhang mit der Glyphosatbewertung ans Licht zu bringen.
Quelle: Newsletter Umweltinstitut München vom 13.7.2017
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